Ein selbstständiger Umbau der Böschung an den Bootsliegeplätzen ist nicht gestattet, da durch Änderung der Uferbefestigung bei Hochwasser ein Ausspülen nicht auszuschließen ist. Diese Maßnahmen sind durch das Wasserschifffahrtsamt genehmigungspflichtig und nicht gestattet.
In Zukunft sollte bitte darauf geachtet werden, dass die Liegeplätze und Boote in einem ordentlichen Zustand sind und dadurch das Bild des SAV nicht verschandelt wird.
Ein Einsetzen von Unkrautvernichtern geht gar nicht und ist aus Umweltschutzgründen verboten. Im Wiederholungsfall wird der Bootsliegeplatz entzogen und einen Vereinsausschluss zur Folge haben.
Bei Fragen rund um die Bootsliegeplätze hilft Ihnen gerne unsere 2. Vorsitzende, Marion Jaeger weiter.