EMS in Nds.
Gewässer, auf die sich der Erlaubnisschein EMS Nds. erstreckt
- EMS von km 51,882 (Landesgrenze NRW und Nds. bei der 3. Schleuse in Bentlage) bis km 124,15 (Zulauf der Hase bei Meppen).
- See Elte an der Flöddertstraße (nur in der vorhergesehenen Zeit - siehe Bedingungen See Elte)
Allgemeine Bestimmungen
Es sind zu beachten:
- Das Nds.-Fischereigesetz in der gültigen Fassung
- Das RdErl. ML vom 01.03.1978
- Die Binnenfischereiordnung vom 06.07.1989 geändert am 31.10.2001
- Die Bestimmungen des Tier-und Naturschutzrechtes
- Die Gewässerordnung des SAV "Emsland" Rheine e.V.
Besondere Auflagen:
Jugendliche unter 14 Jahren dürfen den Fischfang nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und unter Aufsicht eines berechtigten Anglers in Ruf- und Sichtweite ausüben. (NdsFischG)
Zugelassene Fanggeräte (Jugendgruppe):
2 Ruten mit je 1 Haken, davon max. 1 Raubfischrute einschließlich Spinn- und Flugangel
1 Senke bis 1m x 1m.
Keine Aalkörbe!
Keine Setzkescher!
Verbote
Es ist verboten:
1. Das fischen mit lebendem Köpderfisch.
2. Das Angeln 50m oberhalb und 80m unterhalb von Bauwerken (Wehren, Fischtreppen). Am Wehr Listrup gelten Sonderregelungen, siehe Beschilderungen.
3.Alle künstlichen Köder/Streamer (außer Fliege) und Köderfische während der Hechtschonzeit (01.01. bis 30.04.) zu verwenden.
4. Gefärbte Maden und gefärbtes Futter zu verwenden.
5. Die Benutzung eines Setzkeschers